Wiener Rattenverordnung - Wien und Umgebung - privis Facility Services und Immobilienbetreuung
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Die Wiener Rattenverordnung: Schritte zur Vermeidung von Rattenbefall

Wien ist anders. Das gilt auch bei Ratten.

Denn, während andere Großstädte auf bis zu 7 Ratten pro Einwohner kommen ist die Rattenpopulation in Wien vergleichsweise gering. Zwei Ratten pro Wiener Kopf. Das sind zwar immer noch geschätzte 3,8 Millionen Ratten, aber zum Glück leben Ratten und Wiener getrennt voneinander. Damit das auch so bleibt besitzt die Stadt Wien eine eigene Rattenverordnung. Sie ist ein historisches Rechtsdokument aus der Pestzeit. Quasi ein schriftliches Pendant zu Pestsäule und Karlskirche.

Die Rattenverordnung in Wien zeichnet sich vor allem durch Prävention aus. Denn sie ist keine Anleitung zur Reaktion, sondern zur Verhinderung eines Rattenproblems. Auch wenn die Ratte laut neuesten Studien nicht für die Pest verantwortlich war, kann sie dennoch einige unschöne Krankheiten übertragen. Ein Rattenbefall sollte daher tunlichst vermieden werden. Daraus ergeben sich Aufgaben für Eigentümer und Vermieter, denn diese sind verpflichtet Liegenschaften regelmäßig auf Rattenspuren zu überprüfen. Je nach Gebiet bzw. Bezirk hat diese Nachschau alle zwei bis vier Monate zu erfolgen. 

Eigentümer sollten diese auch auf jeden Fall vornehmen. Zwar sind die Strafen für Versäumnisse gering, maximal 700€, aber die Stadt Wien behält sich vor bei Gefahr in Verzug sofort tätig zu werden. Dabei anfallende Kosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt.

Zu folgenden Punkten sind Eigentümer in Wien verpflichtet, welche sich aber an uns auslagern lassen:

 

Regelmäßige Inspektion 

Eigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude und Grundstücke regelmäßig auf Anzeichen von Rattenbefall zu inspizieren. Dies umfasst das Suchen nach Rattenlöchern, Kotspuren und anderen Hinweisen auf Ratten. Auch Mieter, Pächter und andere Nutzungsberechtigte müssen das Auftreten von Ratten unverzüglich melden. Geben Sie diese Information unbedingt weiter, denn je schneller ein Auftreten erkannt wird, desto schneller kann es bekämpft werden.

 

Meldung von Rattenbefall

Wenn ein Rattenbefall festgestellt wird, muss dies unverzüglich an die MA 40 gemeldet werden. Gefahr in Verzug kann die Behörde direkt einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, dessen Kosten in der Regel vom Hausbesitzer getragen werden. Auch Mieter, Pächter und andere Nutzungsberechtigte müssen das Auftreten von Ratten unverzüglich melden. Geben Sie diese Information unbedingt weiter, denn je schneller ein Auftreten erkannt wird, desto schneller kann es bekämpft werden.

 

Schädlingsbekämpfung 

Eigentümer müssen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ergreifen, um Rattenbefall zu beseitigen und zu verhindern. Dies kann die Installation von Köderstationen, Fallen und anderen geeigneten Methoden umfassen. Bitte beachten Sie die strengen Regelungen der Köderauslegung. Um drohende Folgekosten oder Gesundheitsschäden zu vermeiden, sollten Sie sich hier auf unsere Experten verlassen.

 

Kontrollen durch Schädlingsbekämpfer

Mehrmals im Jahr müssen Schädlingsbekämpfer die Kontrolle auf Rattenbefall durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden.

 

Dokumentation aufbewahren

Eigentümer müssen Aufzeichnungen über die durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen zur Rattenbekämpfung für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahren. Diese Dokumentation dient dazu, bei Überprüfungen durch die MA 40 nachzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Selbstverständlich übernehmen wir die Dokumentation und Aufbewahrung, sollten Sie sich für unsere Schädlingsbekämpfung entscheiden.

 

Die Rattennachschau ist ein notwendiges Übel, aber in einer Großstadt wie Wien unvermeidlich. Mit uns aber zum Glück keine Wahl zwischen Pest und Cholera. Gerne nehmen wir Ihnen die damit verbundenen Unannehmlichkeiten ab und sorgen für eine Dokumentation bzw. einer frühzeitigen Bekämpfung sollte diese nötig sein. So lassen sich unnötige Folgekosten vermeiden. Kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

 

Weitere Infos: 

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_S410_000/GEMRE_WI_90101_S410_000.html

https://www.wien.gv.at/gesundheit/strukturen/gesundheitsrecht/ratten.html