Die Pflichten der Anrainer - Wien und Umgebung - privis Facility Services und Immobilienbetreuung
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Die Pflichten der Anrainer

Mit Eigentum gehen auch gewisse Pflichten einher. Diese können zwar nach Ort und Gemeinde variieren, ihr Ziel ist jedoch fast immer das gleiche: Das Gewährleisten der öffentlichen Sicherheit.

In der kalten Jahreszeit bedeutet das nicht nur das Sauberhalten der Gehwege, sondern beinhaltet auch Schneeräumung und den Einsatz von Streugut. In der Straßenverkehrsordnung sind die Pflichten der Anrainer unter Paragraf 93 genau festgehalten. Wir haben diese zur besseren Übersicht zusammengefasst und eine passende Lösung für alle, die diese Pflichten gerne abgeben möchten.

Die Straßenverkehrsordnung erwähnt wer von den Pflichten betroffen ist und in welchem Umfang. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen. 

 

Wer       

Eigentümer von Liegenschaften

 

Wo  

Gehsteige & Gehwege innerhalb von 3 Metern entlang der Liegenschaft. Ohne Gehweg muss ca. 1 Meter auf der Straße geräumt werden.
Dächer müssen von Schneewechten und Eis befreit werden. 

 

Was   

Erhaltung oder Herstellung der Verkehrssicherheit durch Schneeräumung und dem Einsatz von Streugut

 

Wann  

06:00 - 22:00 Uhr

 

Ausnahmen  

Land- & forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften, Liegenschaften außerhalb des Ortsgebietes

 

 

Zu beachten ist, dass durch die Schneeräumung andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder beeinträchtigt werden dürfen.

Die Pflichten der Anrainer sind somit klar definiert und stellen gerade bei größeren oder mehreren Liegenschaften einen erheblichen Aufwand dar. Umso mehr ergibt es Sinn diese Aufgaben einem professionellen Winterdienst zu übertragen. Entscheiden Sie sich die oben genannten Pflichten an einen professionellen Winterdienst in Wien zu übergeben, so müssen diese von dem Unternehmen erfüllt werden. Speziell geschultes Personal, ein leistungsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark und eine 24h-Wetterbeobachtung zwischen dem 1.11. und 15.04. garantieren einen schnellen und effizienten Einsatz. Eine spezielle Anordnung Ihrerseits ist nicht nötig. Wann immer das Wetter ein Handeln verlangt, sind unsere Kollegen zur Stelle.

Als Privis Facility Services richtet sich unser Winterdienst nach den Vorgaben Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV), speziell der RSV 12.04.12.

Durch diesen selbst gesetzten Standard können wir unseren Kunden das höchste Maß an Qualität zusichern und bieten die Möglichkeit eines transparenten Vergleiches unserer Dienstleistung.

Neben der Tatsache, dass das Beauftragen eines professionellen Winterdienstes nicht nur viel Zeit und Nerven spart, gibt es noch einen weiteren großen Vorteil für Sie: die Übertragung der Haftpflicht. Was das konkret bedeutet und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Weitere Infos:

 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/Seite.210311.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336