Der Winter bringt nicht nur die Vorfreude auf die Feiertage mit sich, sondern auch die Verantwortung für Vermieter, sicherzustellen, dass ihre Mieter und Besucher sicher durch die eisigen Monate kommen. In Wien, wie in vielen anderen Städten mit kaltem Klima, gibt es klare Winterdienstpflichten, die Vermieter erfüllen müssen. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was Vermieter in Wien beachten sollten.
Eine der wichtigsten Winterdienstpflichten für Vermieter in Wien ist die Schneeräumung auf Gehwegen. Vermieter sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Mietobjekten so zu räumen, dass sie sicher begehbar sind. Dies gilt insbesondere für Gehwege, die von ihren Mietern und Besuchern genutzt werden. Die Schneeräumung muss in der Regel bis 7 Uhr morgens erfolgen, um sicherzustellen, dass die Wege für Pendler und Schulkinder sicher sind.
Neben der Schneeräumung ist es auch die Pflicht der Vermieter, bei Glätte zu streuen. Das bedeutet, dass bei gefrorenen Gehwegen und Straßen Salz oder Splitt gestreut werden muss, um Rutschunfälle zu verhindern. Die Streupflicht gilt ebenfalls morgens ab 7 Uhr und sollte bis in den späten Abend aufrechterhalten werden.
In Wien kann es im Winter zu erheblichen Schneemengen kommen, die sich auf den Dächern von Gebäuden ansammeln. Vermieter sind dazu verpflichtet, diese Dachlawinen zu kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Mietern und Passanten zu gewährleisten. Dies kann das Entfernen von Schnee und Eis von Dächern umfassen.
Es ist ratsam, Ihre Mieter über die Winterdienstpflichten zu informieren. Stellen Sie sicher, dass sie darüber Bescheid wissen, wie und wann Schnee geräumt und gestreut wird und wie sie sich bei winterlichen Bedingungen verhalten sollten. Dies trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das Verständnis zwischen Vermieter und Mieter zu fördern.
Wenn Sie als Vermieter Schwierigkeiten haben, die Winterdienstpflichten alleine zu erfüllen, sollten Sie in Erwägung ziehen, professionelle Hilfe zu engagieren. Es gibt viele Winterdienstunternehmen in Wien, die sich auf die Schneeräumung und Glättebekämpfung spezialisiert haben und Ihnen bei der Einhaltung Ihrer Pflichten helfen können. Auch rechtlich kann sich professionelle Hilfe auszahlen, den durch Beauftragen eines Winterdeinstes übertragen Sie auch die Haftpflicht.
Die Einhaltung der Winterdienstpflichten als Vermieter in Wien ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung, um die Sicherheit Ihrer Mieter und anderer Personen zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Pflichten ernst nehmen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen sicheren Winter für alle zu gewährleisten.
Weitere Infos:
https://www.wien.gv.at/umweltschutz/winterdienst/
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Schneeraeum-_und_Streupflicht_-_FAQs.html
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